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Arbeiten Sie nicht in einem der lebensnotwendigen Bereiche, sind Sie jetzt während der Corona-Krise wahrscheinlich zu Hause. Bestenfalls im Homeoffice, schlimmstenfalls in Kurzarbeit.

Unvorhersehbar und finanziell stark einschränkend. Denn gerade einmal 67 Prozent des Nettogehaltes erhalten Angestellte mit Kindern in Kurzarbeit, Kinderlose nur 60 Prozent.

Fast der gleiche Prozentsatz, den Ihnen Ihre gesetzliche Krankenkasse ab dem 43. Krankheitstag zahlt.

Warum das gesetzliche Krankengeld nicht reicht

Als gesetzlich Krankenversicherte erhalten Sie in den ersten sechs Wochen der Erkrankung und Arbeitsunfähigkeit weiterhin Ihren Lohn vom Arbeitgeber. Anschließend zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nahtlos Krankengeld in Höhe von 70 Prozent des Bruttoeinkommens.

Gedeckelt ist das Ganze aber auf maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens, abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 12 Prozent.

Verdienen Sie deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 4.687,50 € brutto, ist der Verlust zu Ihrem üblichen Verdienst sogar noch höher, denn die maximale Auszahlungssumme beträgt weiterhin nur 3.281,25 €.

Anstatt sich während der langen Erkrankung auf Ihre Genesung konzentrieren zu können, müssen Sie dann überlegen, wie Sie mit dreiviertel oder weniger des monatlichen Nettoeinkommens auskommen. Denn die hohen Kosten, wie Kredite und Lebenshaltungskosten laufen unaufhörlich weiter.

Sinnvolle Absicherung

Genau hier setzt die Verdienstausfallversicherung der Ford Versicherungs-Vermittlungs GmbH (FVV) für Arbeitnehmer an. Mit einer Krankentagegeldversicherung schließen Sie die Lücke und das bereits ab 4,20 € im Monat, unwesentlich mehr als ein Cappuccino beim Lieblingsitaliener.

Die grobe Vorabrechnung Ihres gesetzlichen Anspruchs und die sich daraus ergebende Finanzlücke ist relativ simple, ersetzt aber keinesfalls eine Beratung der Experten, da andere wichtige Faktoren zu berücksichtigen sind.

Berechnen Sie alle Ausgaben die unverzichtbar und vor allem unaufschiebbar sind. Entsteht zu den 90 Prozent des Nettoeinkommens (abzgl. 12 Prozent Sozialversicherungsbeiträge), beziehungsweise dem Maximalbetrag von 3.281,25 € eine Differenz, ist das der Betrag, der durch das Krankentagegeld monatlich aufgefangen werden muss. Geteilt durch 30 Tage erhalten Sie den Tagessatz den Sie unbedingt versichern sollten. Diesen erhalten Sie netto, da das Krankentagegeld steuer- und abgabenfrei ist.

Wer sollte sich versichern?

Prinzipiell jeder Arbeitnehmer und Selbständige, denn die Versorgungslücke trifft jeden. Bei der FVV haben Sie durch einen Gruppenvertrag bei der Hallesche Krankenversicherung a.G. die beste Absicherung.

Da wie bei vielen Krankenversicherungen auch hier vor Abschluss Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen, ist es jedoch sinnvoll die Krankentagegeldversicherung in möglichst jungen Jahren abzuschließen.

Denn gerade junge Menschen sind aufgrund ihres aktiveren Lebens gefährdeter länger arbeitsunfähig zu sein. Ein komplizierter Bein- oder Handbruch beim Mountainbiken oder Inlineskaten mit den Kindern reicht schon aus, um die sechs Wochen Lohnfortzahlung des Arbeitgebers zu überschreiten.

Mit der Krankentagegeldversicherung der FVV sind Sie ein Leben lang auf der sicheren Seite und wissen, dass Sie auch bei längerer Krankheit auf Ihr gewohntes Nettoeinkommen nicht verzichten müssen.

Gerne beraten wir Sie persönlich, umfassend und schnell. Rufen Sie uns an, wir rufen Sie schnellstmöglich zurück.


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