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Erinnern wir uns an alte Fotos von (Ur-) Großeltern in den 1980er Jahren, war das herausnehmbare Zahngebiss allgegenwärtig. Kaum ein Gag ohne das Glas mit den „Dritten“ auf dem Nachttisch.

Vergangene Zeiten, zum Glück. Denn durch eine deutlich besseren Zahnhygiene und Ernährung, gehören diese Bilder ins Archiv. Das neue Bild ist geprägt von strahlend weißen Zähnen bis ins hohe Alter.

Und wer dennoch mal einen Zahn einbüßt, lässt sich bestenfalls ein Implantat setzen, fest verankert im Kiefer.

Nur, bei allem medizinischen Fortschritt und Möglichkeiten, günstig ist das nicht.

Gesetzliche Tarife

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt bei der Zahnbehandlung lediglich die Regelversorgung. Laut Sozialgesetzbuch muss diese ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Das bedeutet konkret, bei Zahnfüllungen Amalgam und bei Zahnersatz Kronen und Brücken aus Metall, da dieses stabiler und haltbarer ist als die Keramikvariante.

Die Verblendung des Metallzahnersatzes in Zahnfarbe ist reine Privatleistung, es sei denn es handelt sich um Zähne im sogenannten „Lächelbereich“, dann übernimmt die Kasse eine Teilverblendung.

Was genau die Regelversorgung beinhaltet, wird jedes Jahr erneut vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in Form eines Leistungskataloges beschlossen. Dieses Gremium ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Zahnärzten, Ärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und Krankenkassen in Deutschland, beaufsichtigt vom Bundesministerium für Gesundheit.

Im Zahnärztlichen Bereich legt das Gremium unter anderem fest, wie hoch der Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse bei Zahnbehandlungen ist. Seit 2005 erstattet diese einen zuvor festgelegten Betrag, den sogenannten Festzuschuss. Dieser betrug bisher 50 Prozent der errechneten Durchschnittskosten der jeweiligen Behandlung im Rahmen der Regelversorgung und steigt ab dem 1.10.2020 auf 60 Prozent.

Lassen Sie Ihre Zähne regelmäßig beim Zahnarzt kontrollieren, wird dies in dem sogenannten Bonusheft vermerkt. Bei fünf Jahren durchgängiger Kontrollbesuche bei Ihrem Zahnarzt erhöht sich der Zuschuss der Krankenversicherung auf 70 Prozent, bei zehn Jahren auf 75 Prozent.

So weit so gut.

Ausreichend aber nicht schön

Aber oftmals ist die notwendige Versorgung der Zähne nicht die schönste. So möchte wahrscheinlich kaum jemand mit einer glänzenden Zahnkrone im Backenzahnbereich Geschäftskunden gegenübertreten oder mit Freunden lachen.

Entscheiden wir uns für eine -unter ästhetischen Gesichtspunkten- notwendige Verblendung, liegen wir schnell bei einem Rechnungsbetrag von fast 1.000 Euro. Erstattet bekommen wir aber nur 60 Prozent der Regelversorgung, also circa 436 Euro, womit immer noch ein Eigenanteil in Höhe von mehreren Hundert Euro bleibt.

Private Vorsorge

Das musste auch Sonja R. zu ihrem Erschrecken feststellen. Für die Überkronung zweier Zähne im sichtbaren Bereich betragen die Kosten der Behandlung knapp 1.200 Euro. Sie hatte sich für Keramikkronen entschieden, da diese im Gegensatz zu den Metallkronen quasi unsichtbar sind. An ihre Zahnfarbe angepasst, sehen sie aus wie die eigenen Zähne.

Da sie im vergangenen Jahr aufgrund eines Umzuges in eine andere Stadt versäumt hatte zum jährlichen Check Ihres Zahnarztes zu gehen, verfügt sie nicht über ein lückenloses Bonusheft. Ihr Anspruch auf einen Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse liegt somit lediglich bei knapp 470 Euro. Ihr Eigenanteil beträgt somit stolze 730 Euro.

Zu ihrem Glück hatte sie vor der Diagnose und Behandlungsbeginn einen exklusiven Zusatztarif bei der Ford-Versicherungs-Vermittlungs GmbH abgeschlossen. Dieser neue Tarif, Ford Zahn90, ergänzt die Erstattung der gesetzlichen Krankenkassef auf 90 Prozent der Gesamtkosten. In Sonjas Fall, trotz der lückenhaften Vorsorge, immerhin noch auf 80 Prozent.

Viel Leistung für wenig Geld

Besonders deutlich wird die Ersparnis im Falle eines Implantats. Bei Kosten im Bereich von 2.000 bis 3.000 Euro, läge der Eigenanteil aufgrund des Festzuschusses (470 Euro), bei 1.500 bis 2.500 Euro. Mit der Zusatzversicherung der Ford Zahn90 reduziert sich dieser auf gerade einmal 10 Prozent der Gesamtsummen, also 200 bis 300 Euro.

Kostenpunkt der Zusatzversicherung, 10 Euro monatlich für 17- bis 40-jährige, mit einer Steigerung alle zehn Lebensjahre von sechs bis neun Euro. So, dass Sie selbst im -zahnmedizinisch gesehen- höherem Alter ab 61, gerade einmal 32 Euro monatlich aufwenden müssen, um die bestmögliche Behandlung zu bekommen.

Bei Kunststofffüllungen werden sogar 100 Prozent der Kosten übernommen.

Bei aller Absicherung für den worst case sollten wir aber nicht vergessen, dass eine gute Zahnhygiene uns vor großem Schaden schützen kann. Neben elektrischer Zahnbürste und Zahnseide, raten Experten zu einer ein bis zweimal jährlichen Professionellen Zahnreinigung, die kein so gutes, privates Gerät ersetzen kann. Im Pluspaket, erhalten Sie jährlich bis zu 160 Euro erstattet, für knapp über 6 Euro monatliche Prämie.

Gesunde und schöne Zähne sind also bezahlbar, für jeden und nicht nur in der Werbung. Wir beraten Sie gerne umfassend und individuell bei Ihrem Zahnstatus, sprechen Sie uns an.


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